Stand: 1. September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den Rahmen für die individuell abgestimmte Offline-Produktion von Nachtvelora für Unternehmen und private Gastgeber. Sie beziehen sich auf Angebote und Beauftragungen zu Venue-Inszenierung, Hosts, thematischen Tischformaten, Licht, Dekor, Gästeintegration und Eventdramaturgie.

01 / Grundlagen

1. Geltungsbereich

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Nachtvelora und ihren Auftraggebern über die Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung individuell abgestimmter Offline-Veranstaltungen. Auftraggeber können Unternehmen oder private Gastgeber sein. Der konkrete Auftrag kann insbesondere eine venuebezogene Inszenierung, Hosts, thematische Tischformate, Licht, Dekor, Gästeintegration, Eventdramaturgie oder individuell entwickelte Szenarien umfassen.

Die genannten Bestandteile beschreiben mögliche Produktionsfelder. Geschuldet sind jeweils nur die Leistungen, die für das betreffende Projekt vereinbart wurden. Maßgeblich bleibt daher der projektbezogene Leistungsumfang und nicht eine allgemeine Beschreibung einzelner Möglichkeiten.

  • kreative und räumliche Konzeption,
  • Koordination von Ablauf und Beteiligten,
  • Ausstattung, Licht und Dekor im vereinbarten Rahmen,
  • Einbindung von Hosts oder moderierten Tischformaten.

§ 2 Individuelle Vereinbarungen

Angebot, Auftragsbestätigung und individuell abgestimmte Projektbedingungen konkretisieren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit sich aus ihnen Abweichungen oder Ergänzungen ergeben, haben die für das einzelne Projekt getroffenen Vereinbarungen Vorrang. Erwartungen, Vorüberlegungen oder allgemeine Kommunikation begründen für sich allein keinen zusätzlichen Leistungsumfang.

Änderungen und Ergänzungen sollen nachvollziehbar festgehalten werden, damit Umfang, Zuständigkeiten und Ablauf für beide Seiten klar bleiben. Dies gilt besonders, wenn sich Anforderungen während der Planung verändern.

02 / Projektauftrag

2. Angebot und Leistungsumfang

§ 3 Angebot und Beauftragung

Nachtvelora erstellt Angebote auf Grundlage der jeweils übermittelten Projektinformationen. Dazu können Anlass, Termin, Veranstaltungsort, erwartete Gästezahl sowie gewünschte Atmosphäre und Inszenierung gehören. Eine Anfrage dient zunächst der Bedarfsklärung für ein maßgeschneidertes Offline-Event und stellt noch keine automatische Leistungszusage dar.

Verbindlicher Leistungsumfang und Beauftragung ergeben sich aus der vereinbarten Auftragsbestätigung beziehungsweise dem akzeptierten Angebot. Für die Planung ist wichtig, dass die dort beschriebenen Bestandteile, Annahmen und Abstimmungen zum jeweiligen Projekt passen.

Maßgeblich ist der projektbezogene Leistungsumfang.

§ 4 Leistungsbeschreibung

Die individuell vereinbarten Leistungen können kreative Konzeption, Ablauf- und Eventdramaturgie, Koordination, Ausstattung sowie die Einbindung gebuchter Programmbestandteile umfassen. Umfang, Zeitfenster und Verantwortlichkeiten werden projektbezogen festgelegt. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht automatisch Teil des Auftrags, auch wenn sie für vergleichbare Veranstaltungen denkbar oder üblich erscheinen.

Inszenierung und AusstattungVenue-Inszenierung, Licht und Dekor können Bestandteil der abgestimmten räumlichen Gestaltung sein.
Hosts und TischeHosts sowie professionell moderierte Tischformate mit Poker, Roulette oder Blackjack werden nur eingebunden, wenn sie vereinbart sind.
GästeintegrationInteraktion und Teilnahmeformate richten sich nach dem Szenario, dem Anlass und der vorgesehenen Dramaturgie.
KoordinationPlanung und Abstimmung betreffen ausschließlich die im Angebot bezeichneten Aufgaben und Schnittstellen.

§ 5 Mitwirkung und Informationen

Auftraggeber stellen die für Planung und Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig bereit, soweit dies für das vereinbarte Projekt notwendig ist. Dazu können venuebezogene Vorgaben, erreichbare Ansprechpersonen, organisatorische Rahmenbedingungen oder Entscheidungen zu Ablauf und Gestaltung gehören.

Fehlen erforderliche Informationen oder treffen Freigaben später ein, kann dies die weitere Planung beeinflussen. Nachtvelora und Auftraggeber stimmen in diesem Fall die sinnvollen nächsten Schritte anhand des Projektstands ab. Die Beispiele benennen mögliche Mitwirkungsbeiträge und sind keine abschließende Auflistung.

03 / Produktion vor Ort

3. Änderungen und Durchführung

§ 6 Änderungswünsche

Änderungen an Konzept, Umfang, Zeitplan, Gästezahl, Veranstaltungsort oder Programmbestandteilen werden projektbezogen geprüft und nur nach Abstimmung in die Umsetzung übernommen. Je nach Änderungswunsch können Ablauf, Verfügbarkeit, Produktionsaufwand und Vergütung im Einzelfall betroffen sein.

Abgestimmte Anpassungen dokumentiert Nachtvelora nachvollziehbar. Ein bloßer Wunsch ersetzt keine vereinbarte Leistungsänderung. So bleibt erkennbar, welche Fassung des Szenarios, welche Beteiligten und welche zeitlichen Eckpunkte für die weitere Produktion gelten.

§ 7 Durchführung am Veranstaltungsort

Die Durchführung richtet sich nach dem vereinbarten Szenario und den Bedingungen des jeweiligen Veranstaltungsorts. Nachtvelora koordiniert die vereinbarten Produktionsbestandteile im vorgesehenen Verantwortungsrahmen. Dazu können je nach Projekt Licht, Dekor, Hosts, Gästeintegration und die Eventdramaturgie gehören.

Vorgaben des Veranstaltungsorts, relevante Sicherheitsanforderungen und behördliche Anforderungen werden berücksichtigt, soweit sie für das Projekt Bedeutung haben und im abgestimmten Rahmen vorliegen. Nicht beeinflussbare Umstände bleiben von der konkreten Situation abhängig; notwendige Anpassungen werden anhand der verfügbaren Möglichkeiten gemeinsam abgestimmt.

§ 8 Drittleistungen und Mitwirkende

Soweit externe Leistungen, Beteiligte oder venueeigene Ressourcen Teil eines Projekts sind, ergibt sich deren Einbindung aus der jeweiligen Projektvereinbarung und den abgestimmten Zuständigkeiten. Hosts und thematische Tischformate können zur vereinbarten Umsetzung gehören, sind jedoch keine pauschal geschuldeten Bestandteile.

Wenn externe Vorgaben oder Abstimmungen erforderlich sind, stimmen Auftraggeber und Nachtvelora das Vorgehen im konkreten Projekt ab.

Projektbezogene Zuständigkeiten werden im Angebot konkretisiert.
04 / Abstimmung

4. Vergütung und Terminänderungen

§ 9 Vergütung und Nebenkosten

Die Vergütung sowie gegebenenfalls anfallende projektbezogene Kosten ergeben sich aus dem Angebot oder einer ergänzenden Vereinbarung. Die Preisgrundlage richtet sich nach dem vereinbarten Umfang, dem Produktionsaufwand und den vorgesehenen Bestandteilen des Projekts.

Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden nur nach Abstimmung berücksichtigt. Verändern sich Anforderungen, können sich daraus projektbezogene Kosteneffekte ergeben; diese werden im Zusammenhang mit der jeweiligen Anpassung besprochen.

§ 10 Stornierung und Verschiebung

Wird ein Termin verschoben oder ein Projekt abgesagt, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung des bisherigen Projektstands, bereits gebundener Leistungen und der konkreten Vereinbarungen ab. Eine frühzeitige Mitteilung erleichtert die Prüfung von Möglichkeiten und die Abstimmung mit Beteiligten.

Bereits entstandener Aufwand und externe Bindungen werden dabei als projektbezogene Prüfgegenstände eingeordnet. Pauschale Annahmen ersetzen nicht die Betrachtung des einzelnen Auftrags, seiner Vorbereitung und der bis dahin getroffenen Abstimmungen.

§ 11 Termine und höhere Umstände

Termine, Aufbauzeiten und Ablaufpunkte werden im Projekt abgestimmt. Soweit Umstände außerhalb des vereinbarten Einflussbereichs die Umsetzung beeinflussen, erfolgt eine angemessene Abstimmung über mögliche Anpassungen des Szenarios, Zeitplans oder Leistungsumfangs.

Die konkrete Eventdramaturgie bleibt dabei an die tatsächlich verfügbaren Rahmenbedingungen und die gemeinsamen Entscheidungen im Projekt gebunden.

Abgestimmt wird, was für den konkreten Ablauf tragfähig ist.
05 / Rechtlicher Rahmen

5. Verantwortung, Rechte und Datenschutz

§ 12

Haftung

Nachtvelora haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die konkrete Verantwortlichkeit richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den Umständen des einzelnen Projekts. Für externe Leistungen oder venuebezogene Umstände werden keine über die konkrete Vereinbarung hinausgehenden Garantien übernommen. Gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.

§ 13

Rechte an Konzepten und Materialien

Nutzungs- und Verwendungsrechte an Konzepten, Ablaufideen, Gestaltungen oder sonstigen projektbezogenen Materialien richten sich nach den jeweils getroffenen Vereinbarungen. Dies kann auch individuell entwickelte Szenarien betreffen. Freigaben für Nutzung, Weitergabe oder weitere Verwendung werden daher im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt und nicht pauschal eingeordnet.

§ 14

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit Anfragen und Projekten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von Nachtvelora verarbeitet. Dort finden sich die weiterführenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Website und projektbezogener Kommunikation.

06 / Abschluss

6. Schlussbestimmungen

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der betreffenden Bestimmung tritt, soweit erforderlich, die gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Projektbezogene Rückfrage

Fragen zum konkreten Rahmen?

Für ein maßgeschneidertes Offline-Event können Anlass, Inszenierung und Leistungsumfang gemeinsam eingeordnet werden. Nutzen Sie die Anfrage-Seite, um die projektbezogene Abstimmung zu beginnen.